Allgemeine Geschäftsbedingungen von
„Mietkoch René Heilemann“
Leistungsbeschreibung und Teilnehmerzahl
Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen
Gerichtsstand oder Anwendbares Recht
Preise
Alle vereinbarten Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Mietkoch behält sich das Recht vor, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagstätigkeit zu veranschlagen. Sämtliche Preise werden in den Angeboten des Mietkochs ordnungsgemäß ausgewiesen. Bei dem Zeitraum von mehr als vier Monaten zwischen Auftragsannahme durch den Kunden und dem Tag der Leistungserbringung behält sich der Mietkoch das Recht vor, aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen eine Preisänderung vorzunehmen. Hiervon wird der Kunde rechtzeitig informiert werden.
Bis zur Auftragsannahme durch den Kunden sind alle Angebote des Mietkochs freibleibend, dass heißt, sie können bis zur Auftragsannahme durch den Mietkoch widerrufen oder abgeändert werden.
Leistungsbeschreibung und Teilnehmerzahl
Der Kunde verpflichtet sich, dem Mietkoch im Rahmen der Vertragsverhandlungen die genaue Anzahl der Teilnehmer, die konkrete Speise- und Getränkeauswahl und die benötigte Stundenanzahl bis spätestens 7 Werktage vor Beginn der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen. Die Angaben gelten sodann als Vertragsbestandteile und sind Grundlage der Abrechnung. Hilfsköche und/oder zusätzliches Servicepersonal werden dem Auftraggeber nach vorherigem Angebot und Festlegung gesondert berechnet. Der Mietkoch verpflichtet sich zur Vorbereitung eines Essen für die vom Auftraggeber verbindlich mitgeteilte Anzahl an Personen in den Privat- oder Geschäftsräumen des Kunden. Im festgelegten Preis enthalten sind Kauf der Zutaten, die Zubereitung der Speisen, das Servieren am Tisch (bis zu 15 Teilnehmer) und das ordnungsgemäße Hinterlassen der Küche des Kunden. Für alle Personen wird dasselbe Menü am Tisch serviert. Abweichungen hiervon, wie zum Beispiel für Vegetarier, müssen vorab individuell abgesprochen und ggf. zusätzlich vergütet werden. Um eine gleichbleibende Qualität und Frische der verwendeten Zutaten zu garantieren, behält sich der Mietkoch vor, aufgrund der Marktgegebenheiten einzelne Elemente des Menüs zu verändern oder durch ein ähnliches Produkt zu ersetzen, welches dem hohen Qualitätsstandards des Mietkochs entspricht. Der Kunde ist verpflichtet, dem Mietkoch eine geeignete Stelle bzw. geeignete Räumlichkeiten mit entsprechender Ausstattung zur Verfügung zu stellen, um die Zubereitung des Menüs und das Servieren des Menüs zu ermöglichen. Eventuelle Ausnahmen sind hiervon individuell abzusprechen.
Gewährleistung
Mängel oder Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn diese unverzüglich nach erster Verkostung des Menüs erfolgen. Jegliche Haftung des Mietkochs für behauptete Mängel nach Verzehr des Menüs sind ausgeschlossen.
Berechnung und Zahlung
Die Leistungen des Mietkochs sind ohne jeden Abzug spätestens am Tag der Veranstaltung zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Mietkoch behält sich ausdrücklich vor, eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtbetragsvolumen bei Reservierungsbestätigung zu fordern. Die Bezahlung hat in bar gegen Quittung oder Rechnung zu erfolgen. Im Falle einer Überweisung hat die Gutschrift bis spätestens am Tag der Veranstaltung auf dem Konto ersichtlich sein. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in gesetzlicher Höhe erhoben. Der Mietkoch behält sich das Recht vor, eventuell höheren Zinsschaden geltend zu machen. Außerdem behält sich der Mietkoch das Recht vor, weiteren Schaden, der nicht Zinsschaden ist, geltend zu machen.
Fahrtkosten
An- und Abreise innerhalb der ersten 10 km ab Dessau-Roßlau, Fichtenbreite 91, sind kostenlos. Für jeden weiter gefahrenen Kilometer wird eine Pauschale von 0,80€ inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer durch den Mietkoch pro Entfernungskilometer erhoben.
Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen
Für Gegenstände und Utensilien, die der Mietkoch zur Durchführung des Auftrages dem Kunden zur Verfügung stellt, zum Beispiel Geschirr etc., obliegt dem Auftraggeber die Pflicht, diese ordnungsgemäß und vollständig zurück zu geben. Bei Beschädigung oder Verlust werden die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. die Kosten für die Reparatur dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde haftet für das Verhalten und Verschulden seiner Gäste.
Stornokosten
Der Kunde verpflichtet sich, bei einer Stornierung des beim Mietkoch gebuchten Auftrages durch den Kunden selbst, welcher nach Auftragserteilung spätestens aber bis 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung erfolgt, dem Mietkoch 50% des Auftragswertes als pauschalen Schadensersatz zu zahlen. Der Kunde ist berechtigt, dem Mietkoch einen geringeren Schaden nachzuweisen. Darlegungs- und beweispflichtig hierfür ist der Kunde. Bei einer späteren Stornierung ist die Auftragssumme als Schadenspauschale komplett zu entrichten. Auch hier hat der Kunde die Möglichkeit, dem Mietkoch einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Haftungsausschluss
Der Mietkoch haftet bei der Durchführung der Veranstaltung und den dabei eventuell entstehenden Beschädigungen der Räumlichkeiten des Auftraggebers, die nicht Personenschäden sind, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
Schriftform und Fordernis
Eine von diesen AGB abweichenden Regelung oder eine Nebenabrede bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform.
Gerichtsstand oder Anwendbares Recht
Für den Fall, dass der Auftraggeber Vollkaufmann und der Auftrag im Rahmen dieser Eigenschaft ausgeführt wird, ist der Gerichtsstand Dessau-Roßlau. Im Übrigen kommt auf die Verträge des Mietkochs Deutsches Recht zur Anwendung.


